Allgemeines
Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Geschäftsabschlüsse, sie gelten aber auch füretwaige Nach- oder Ersatzlieferungen. Nur die nachstehenden Bedingungen haben Gültigkeit für unsere Lieferungen. Bedingungen,die uns mit Bestellungen von Kunden zugehen, insbesondere Ein- kaufsbedingungen, sind für uns nur nach schriftlicher Bestätigungbindend. Reklamationen (Garantieansprüche ausgenommen) müssen uns grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen, nach Erhalt der Waren, bekanntgegeben werden.
Angebote
Unsere Angebote sind vom Ausstellungsdatum an 30 Tage gültig.Übermittelte Unterlagen, wie Prospekte, Datenblätter, technische Angaben, Maße und Gewichte sind branchenübliche Richtwerte. Wir behalten uns daher vor, auch nach Vertragsabschluß technische Änderungen an bestellten Lieferungen vorzunehmen. Kostenvoranschläge , Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager inklusive Verpackung. Für Preise und Rabatte sind Änderungen vorbehalten. Bei Zahlungseinstellung des Bestellers bzw. bei Antrag auf Ausgleichsverfahren oder Konkurs sind gewährte Bonifikationen hinfällig.
Annahme
Weigert sich der Käufer, das Kaufobjekt zum Festgesetztem Zeit- punkt abzunehmen, so ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine Nach- frist von acht Tagen anzusetzen. Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist steht ihm die Wahl zwischen den beiden nachstehenden Mög- Lichkeiten zu:
- a.) Hinterlegung auf Gefahr und Kosten des Käufers am Ort, wo sich die Sache befindet; Geltendmachung des vertraglichen Kaufpreises zuzüglich anfallender Kosten.
- b.) Rücktritt vom Vertrag, wobei mindestens 25% des Verkaufs- preises vom Verkäufer als konventionsweise vereinbarter Schadenersatz beansprucht werden können. Der Nachweis eines größeren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
Lieferumfang
Dieser geht aus dem Angebot, wenn ein solches fehlt, aus dem Pro- spekt hervor. Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß sämtliche bau- seitige Installationen vorhanden sind.
Lieferfrist
Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, kann der Käufer deswegen den Auftrag nicht annulieren und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung. Der Verkäufer wird erst durch die An- setzung einer auf mindestens zwei Monate bemessenen Nachfrist in Lieferverzug versetzt. Wird auch bis zum Ablauf unverzüglich erklärt, auf die nachträgliche Lieferung zu verzichten oder vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen ist der Verkäufer zur Herausgabe der erhaltenen Anzahlung ohne Zinsen verpflichtet unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzansprüche des Käufers. Die Lieferungs- und Nachfrist ruht, solange der Betrieb der Herstel- lerfirma oder des Verkäufers wegen Streiks, Aussperrung, Transport- hindernissen, Betriebsunterbrechungen zufolge höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen oder Unruhen stillgelegt ist. Sofern der Ver- käufer aus irgend einem Grund nicht in der Lage ist, 60 Tage nach Ablauf der vom Käufer angesetzten Nachfrist die Lieferung auszu- führen, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei er nur die erhaltenen Anzahlungen, ohne Zinsen, zurückzubezahlen hat, unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzansprüche des Käufers.
Zahlung
Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluß vereinbahrt werden, gelten die in unserern Rechnungen angegebenen Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. Die Ab- nahme von Schecks oder Wechsekl erfolgt nur erfüllungshalber, alle Bankspesen, Zinsen etc. gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zah- lungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Kosten des Bankkontokorrentkredites einschließlich aller Nebenge- bühren sowie Ersatz der außergerichtlichen Inkassospesen. Ferner sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nach unserem Ermessen zurückzuhalten. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwel- cher, von uns nicht anerkannter, Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Zahlung sämtlicher, aber auch künftig entstehender Forderungen. Der Besteller kann über Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, nur im üblichen Geschäftsverkehr verfügen. Die Waren dür- fen vor Erfüllung unserer Ansprüche weder verpfändet noch zur Si- cherheit übereignet werden. Der Besteller verpflichtet sich, uns über mögliche Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvor- behalt stehen, sofort zu verständigen, die entsprechendenn Kosten der Intervention trägt der Besteller.
Garantie
Grundsätzlich besteht auf alle Geräte ein Jahr Garantie vom Tag der Übergabe an. Ausgenommen davon sind unsachgemäße Handha- bung sowie selbständige Eingriffe. Die Garantie gilt jedenfalls nicht auf Verschleißteile. Auf gebrauchte Geräte gewährt die Firma sechs Monate Garantie.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz
Zusätzliche Vereinbarungen
Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese Schrifftlich zustande kommen und vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.